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Mit biologischen Material kontaminiertes Equipment, insbesondere Sensoren, werden mit sofortiger Wirkung nicht mehr repariert, bei Geräten ist eine Desinfektion nachzuweisen, außen an der Sendung anzubringen. Es erfolgt sonst eine unfreie Rücksendung an den Auftraggeber unter Berechnung der Aufwandskosten. |
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